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RG, 06.01.1931 - I 1216/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist auch nach Streichung des § 378 RAbgO. der Wertersatz im Bereich der RAbgO. in Ersatzfreiheitsstrafe umzuwandeln, und zwar auch der nach § 128 BranntwMonG. festzusetzende?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 81
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52 anwendbar (vgl RGSt 65, 81 und § 470 Abs. 1 RAbgO).
- BGH, 26.03.1957 - 5 StR 13/57
Rechtsmittel
Daß das Gericht, wenn es einen Angeklagten zu einer wertersatzstrafe nach § 401 Abs. 2 RAbgO verurteilt, eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verhängen hat, folgt nicht aus § 470 RAbgO, sondern aus § 29 StGB (vgl RGSt 65, 81; BGHSt 7, 291 [292, 293]).Die Ansicht der Revision, für eine Wertersatzstrafe nach § 401 RAbgO dürfe keine Ersatzfreiheitsstrafe nach § 29 StGB ausgesprochen werden, ist unrichtig (RGSt 65, 81; BGHSt 7, 291 [292, 293]).
- BGH, 13.07.1954 - 1 StR 465/53
Rechtsmittel
Denn sie ist eine echte Geldstrafe, für die daher auch eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen ist (vgl. § 470 RAbgO; RGSt 65, 81). - BGH, 25.11.1959 - 2 StR 464/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.04.1955 - 1 StR 355/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar